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   BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74   

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https://dejure.org/1975,773
BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74 (https://dejure.org/1975,773)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1975 - 5 AZR 187/74 (https://dejure.org/1975,773)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 (https://dejure.org/1975,773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; III. VermBG § 1 Abs. 1; III. VermBG § 2 Abs. 1; III. VermBG... § 3 Abs. 1 bis 3; III. VermBG § 4 Abs. 1; III. VermBG § 12 Abs. 1 u. 6; III. VermBG § 13 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1; Tarifvertrag vermögenswirks. Leistungen f. d. Eisen-, Metall- u. Elektroind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sparvertrag des Arbeitnehmers - Vermögenswirksame Leistungen - Inhalt des Tarifvertrages - Verbot der Barauszahlung - Rechtsmißbrauch durch Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vermögensbildung: Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrags über die Arbeitnehmersparzulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2040 (Ls.)
  • VersR 1976, 348
  • DB 1975, 1036
  • DB 1975, 1800
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74
    Notwendig ist, daß die Absicht, die Leistung nur zu einem bestimmten Zweck zu er bringen, dem anderen Teil erkennbar und von ihm - ausdrücklich oder stillschweigend - geteilt wird (vgl. BGHZ 44, 321 323 J7; RGZ 132, 238 / "241 f. 7; Erman-Seiler, BGB, 5. Aufl. , § 812 Rdnr. 47; Palandt-Thomas, BGB, 34 Aufl., § 812 Anm. 6 A d).
  • RG, 30.03.1931 - VI 552/30

    1. Wann gilt bei gegenseitigen Verträgen der mit einer Leistung bezweckte Erfolg

    Auszug aus BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74
    Notwendig ist, daß die Absicht, die Leistung nur zu einem bestimmten Zweck zu er bringen, dem anderen Teil erkennbar und von ihm - ausdrücklich oder stillschweigend - geteilt wird (vgl. BGHZ 44, 321 323 J7; RGZ 132, 238 / "241 f. 7; Erman-Seiler, BGB, 5. Aufl. , § 812 Rdnr. 47; Palandt-Thomas, BGB, 34 Aufl., § 812 Anm. 6 A d).
  • BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96

    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers

    Denn diejenigen Mittel, die der Arbeitgeber zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers beisteuert, sind Bestandteil der Vergütung für geleistete Arbeit (BAG Urteil vom 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04

    Begriff des ruhegeldfähigen Einkommens

    Für die Richtigkeit dieser Begründung spricht viel, zumal vermögenswirksame Leistungen auch grundsätzlich eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen sind (BAG 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen Nr. 1, zu 3 b der Gründe; 17. Dezember 1998 - 6 AZR 370/97 - AP BAT-O § 15c Nr. 1, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.12.1998 - 6 AZR 370/97

    Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitszeitverkürzung

    Sie sind eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen (BAG Urteil vom 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen, zu 3 b der Gründe).
  • LAG Köln, 19.04.2012 - 8 Sa 199/12
    Zwar sind vermögenswirksame Leistungen als eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen (BAG 17.12.1998 - 6 AZR 370/97; BAG 5 AZR 187/74 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen).
  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 395/89

    Rückforderung überzahlter tariflicher vermögenswirksamer Leistungen - Rechtsnatur

    Hier kann es durchaus zu komplizierten Sachverhalten kommen (vgl. den Sachverhalt im Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen).
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 2569/11

    Berücksichtigung einer gezahlten Kontoführungsgebühr oder des Arbeitgeberanteils

    Denn sie sind als eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen ( BAG 17.12.1998 - 6 AZR 370/97; BAG 5 AZR 187/74 AP § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen ).
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 3658/11

    Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen wird in der Regel nicht bei

    Denn sie sind als eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen ( BAG 17.12.1998 - 6 AZR 370/97; BAG 5 AZR 187/74 AP § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen ).
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