Rechtsprechung
BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
TVG § 1; III. VermBG § 1 Abs. 1; III. VermBG § 2 Abs. 1; III. VermBG... § 3 Abs. 1 bis 3; III. VermBG § 4 Abs. 1; III. VermBG § 12 Abs. 1 u. 6; III. VermBG § 13 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1; Tarifvertrag vermögenswirks. Leistungen f. d. Eisen-, Metall- u. Elektroind.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sparvertrag des Arbeitnehmers - Vermögenswirksame Leistungen - Inhalt des Tarifvertrages - Verbot der Barauszahlung - Rechtsmißbrauch durch Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vermögensbildung: Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrags über die Arbeitnehmersparzulage
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 05.12.1973 - Ca 422/73
- LAG Hamm, 22.02.1974 - 2 Sa 22/74
- BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74
Papierfundstellen
- NJW 1975, 2040 (Ls.)
- VersR 1976, 348
- DB 1975, 1036
- DB 1975, 1800
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74
Notwendig ist, daß die Absicht, die Leistung nur zu einem bestimmten Zweck zu er bringen, dem anderen Teil erkennbar und von ihm - ausdrücklich oder stillschweigend - geteilt wird (vgl. BGHZ 44, 321 323 J7; RGZ 132, 238 / "241 f. 7;… Erman-Seiler, BGB, 5. Aufl. , § 812 Rdnr. 47; Palandt-Thomas, BGB, 34 Aufl., § 812 Anm. 6 A d). - RG, 30.03.1931 - VI 552/30
1. Wann gilt bei gegenseitigen Verträgen der mit einer Leistung bezweckte Erfolg …
Auszug aus BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74
Notwendig ist, daß die Absicht, die Leistung nur zu einem bestimmten Zweck zu er bringen, dem anderen Teil erkennbar und von ihm - ausdrücklich oder stillschweigend - geteilt wird (vgl. BGHZ 44, 321 323 J7; RGZ 132, 238 / "241 f. 7;… Erman-Seiler, BGB, 5. Aufl. , § 812 Rdnr. 47; Palandt-Thomas, BGB, 34 Aufl., § 812 Anm. 6 A d).
- BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96
Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers
Denn diejenigen Mittel, die der Arbeitgeber zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers beisteuert, sind Bestandteil der Vergütung für geleistete Arbeit (BAG Urteil vom 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen). - BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
Begriff des ruhegeldfähigen Einkommens
Für die Richtigkeit dieser Begründung spricht viel, zumal vermögenswirksame Leistungen auch grundsätzlich eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen sind (BAG 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen Nr. 1, zu 3 b der Gründe; 17. Dezember 1998 - 6 AZR 370/97 - AP BAT-O § 15c Nr. 1, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 17.12.1998 - 6 AZR 370/97
Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitszeitverkürzung
Sie sind eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen (BAG Urteil vom 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen, zu 3 b der Gründe).
- LAG Köln, 19.04.2012 - 8 Sa 199/12 Zwar sind vermögenswirksame Leistungen als eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen (BAG 17.12.1998 - 6 AZR 370/97; BAG 5 AZR 187/74 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen).
- BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 395/89
Rückforderung überzahlter tariflicher vermögenswirksamer Leistungen - Rechtsnatur …
Hier kann es durchaus zu komplizierten Sachverhalten kommen (vgl. den Sachverhalt im Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen). - ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 2569/11
Berücksichtigung einer gezahlten Kontoführungsgebühr oder des Arbeitgeberanteils …
Denn sie sind als eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen ( BAG 17.12.1998 - 6 AZR 370/97; BAG 5 AZR 187/74 AP § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen ). - ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 3658/11
Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen wird in der Regel nicht bei …
Denn sie sind als eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen ( BAG 17.12.1998 - 6 AZR 370/97; BAG 5 AZR 187/74 AP § 1 TVG Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen ).